Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. April 2024 – 5 Sa 457/23 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. April 2024 – 5 Sa 457/23 – wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.