3 AZR 144/23


Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 – 4 Sa 1060/21 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 18. August 2021 – 3 Ca 174/21 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und des Revisionsverfahrens zu tragen.