3 AZR 146/23


Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 1. Dezember 2022 – 4 Sa 1199/21 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 22. September 2021 – 3 Ca 2335/20 – wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

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