Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2024 – 4 Sa 37/23 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 9. April 2024 – 4 Sa 37/23 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.