3 AZR 158/24


Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessisches Landesarbeitsgerichts vom 17. April 2024 – 6 Sa 808/23 – im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, wie die Berufung der Beklagten zurückgewiesen wurde.
Im Umfang der Aufhebung wird auf die Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Mai 2023 – 10 Ca 5955/22 – im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, wie der Klage stattgegeben wurde, und die Klage insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

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