3 AZR 175/22


Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 1. Dezember 2021 – 23 Sa 835/21 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. April 2021 – 29 Ca 2551/21 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen – teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.699,89 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich aus jeweils 261,11 Euro seit dem 1. Februar 2020, 1. März 2020, 1. April 2020, 1. Mai 2020, 1. Juni 2020, 1. Juli 2020, 1. August 2020, 1. September 2020, 1. Oktober 2020, 1. November 2020, 1. Dezember 2020, 1. Januar 2021, 1. Februar 2021, 1. März 2021, 1. April 2021, 1. Mai 2021, 1. Juni 2021 und 1. Juli 2021 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem Monat Juli 2021 eine monatliche Betriebsrente iHv. insgesamt 3.008,92 Euro brutto im Erlebensfall zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz haben der Kläger 6 vH und die Beklagte 94 vH zu tragen.

Von den Kosten der Revision haben der Kläger 30 vH und die Beklagte 70 vH zu tragen.