Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Januar 2020 – 12 Sa 580/19 – sowie das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 28. August 2019 – 5 Ca 1227/18 – in Bezug auf den Hauptantrag zu 1. (Leistungs- und Feststellungsantrag) und die Zahlungsanträge aus seiner Berufung – mit Ausnahme des Streitgegenstands Schadensersatz – aufgehoben. Im Übrigen wird die Revision als unzulässig verworfen.
Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Rechtsmittelverfahren – an das Arbeitsgericht Wuppertal zurückverwiesen.