Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Lan-des-
arbeitsgerichts Köln vom 26. April 2023 11 Sa 777/22
aufgehoben.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeits-
gerichts Köln vom 12. Oktober 2022 2 Ca 4083/22 wird zurückgewiesen, soweit der Kläger mit seinen Anträgen Zinsen geltend macht.
Im Übrigen wird die Sache zur neuen Verhandlung und
Entscheidung auch über die Kosten des Revisionsver-fahrens an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.