3 AZR 280/22


Auf die Revision der Beklagten wird die den Parteien am 9. Juni 2022 zugestellte Urteilsfassung des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 29. März 2022 – 6 Sa 23/21 – aufgehoben. Die Entscheidung über die Kosten der Revision bleibt dem Berufungsgericht vorbehalten.

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