Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. März 2024 – 3 Sa 59/23 – aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 5. Oktober 2023 – 12 Ca 140/23 – wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.