Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. August 2022 – 12 Sa 234/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. August 2022 – 12 Sa 234/22 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.