Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. Juni 2020 – 15 Sa 2/20 – aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Reutlingen vom 28. Januar 2020 – 7 Ca 251/19 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.