Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Februar 2024 – 4 Sa 36/23 – wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. Februar 2024 – 4 Sa 36/23 – wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.