3 AZR 457/21


Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. Mai 2021 – 12 Sa 13/21 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 1. des Urteils zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 9. November 2020 – 6 Ca 2938/18 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor zu 2. des Urteils zur Klarstellung wie folgt neu gefasst wird:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die Klägerin auf Lebenszeit und nach ihrem Tod ihren Witwer auf Lebenszeit in Höhe von 25 vH von den Kosten der Energielieferung von Gas und Strom durch die Beklagte oder ein Nachfolgeversorgungsunternehmen freizustellen.
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

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