Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 19. Oktober 2023 – 4 Sa 23/23 – aufgehoben.
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 10. Januar 2023 – 1 Ca 103/22 – abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.