Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 4. Dezember 2024 – 13 TaBV 80/23 – wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des Beschlusses des Arbeitsgerichts Hannover vom 22. August 2023 – 12 BV 3/23 – wie folgt lautet:
Die Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Marian Thiel in den außertariflichen Vergütungsbereich nach § 1 Ziff. 3 Buchst. c Vergütungsrahmentarifvertrag – VergRTV (neu) – iVm. der Anlage zu § 2 des Vergütungstarifvertrags „neu“ – Bund wird ersetzt.