Die Rechtsbeschwerde der antragstellenden Gewerkschaft gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2024 – 5 TaBV 1095/23 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der antragstellenden Gewerkschaft gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2024 – 5 TaBV 1095/23 – wird zurückgewiesen.