Die Rechtsbeschwerde der Gewerkschaft gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. April 2021 – 10 TaBV 51/20 – wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde der Gewerkschaft gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 28. April 2021 – 10 TaBV 51/20 – wird zurückgewiesen.