1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 – 5 Sa 1652/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 – 5 Sa 1652/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.