1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 12. August 2025 – 6 Sa 72/24 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.