1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 11. Juli 2023 – 3 Sa 485/21 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.