4 AZR 202/23


I. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. April 2023 – 5 Sa 656/22 – aufgehoben.

II. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 3. August 2022 – 7 Ca 200/22 – abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.199,71 Euro brutto nebst Zinsen hieraus iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 925,11 Euro seit dem 1. Mai 2021, aus weiteren 354,67 Euro seit dem 1. August 2021, aus weiteren 129,79 Euro seit dem 1. September 2021, aus weiteren 20,51 Euro seit dem 1. Oktober 2021, aus weiteren 61,45 Euro seit dem 1. November 2021, aus weiteren 751,30 Euro seit dem 1. Dezember 2021, aus weiteren 912,60 Euro seit dem 1. Mai 2022, aus weiteren 354,67 Euro seit dem 1. August 2022 und aus weiteren 689,61 Euro seit dem 1. Januar 2023 zu zahlen.

III. Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz haben der Kläger 61 vH und die Beklagte 39 vH zu tragen. Die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens haben der Kläger zu 54 vH und die Beklagte zu 46 vH zu tragen.

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