1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Februar 2023 – 7 Sa 165/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 14. Februar 2023 – 7 Sa 165/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.