4 AZR 250/21


I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 18. März 2021 – 18 Sa 1097/20 – aufgehoben, soweit es auf die Berufung der Beklagten das Teilurteil des Arbeitsgerichts Bielefeld vom 23. Juli 2020 – 1 Ca 1071/20 – hinsichtlich des Antrags zu 1. und des Feststellungsantrags für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 31. August 2020 abgeändert und die Klage abgewiesen hat.

II. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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