1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. September 2023 – 4 Sa 362/23 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.