1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juni 2020 – 17 Sa 62/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 27 vH und das beklagte Land zu 73 vH zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juni 2020 – 17 Sa 62/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 27 vH und das beklagte Land zu 73 vH zu tragen.