1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2024 – 9 SLa 187/24 – aufgehoben.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 6. März 2024 – 3 Ca 1310/23 – wird zurückgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.