1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 16. August 2022 – 3 Sa 167/21 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.