1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Juni 2020 – 2 Sa 632/19 – wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 29. Juni 2020 – 2 Sa 632/19 – wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten der Revision zu tragen.