1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2022 – 4 Sa 103/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. Juni 2022 – 4 Sa 103/21 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.