1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 31. Januar 2024 – 4 Sa 24/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 31. Januar 2024 – 4 Sa 24/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.