4 AZR 440/21


1. Auf die Revision des Klägers wird – unter deren Zurückweisung im Übrigen – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. April 2021 – 7 Sa 2120/19 – aufgehoben, soweit die Klage für die Zeit ab dem 1. Januar 2018 abgewiesen wurde.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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