1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. September 2021 – 3 Sa 261/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 7. September 2021 – 3 Sa 261/20 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.