1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. März 2024 – 10 Sa 911/23 – aufgehoben.
2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.