1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. April 2023 – 4 Sa 658/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. April 2023 – 4 Sa 658/22 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.