1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2020 – 11 Sa 567/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Revision hat die Klägerin zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Januar 2020 – 11 Sa 567/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Revision hat die Klägerin zu tragen.