1. Auf die Revision der Beklagten wird – unter Zurückweisung der Revision des Klägers – das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Juli 2025 – 2 Sa 18/23 – aufgehoben, soweit der Klage stattgegeben wurde.
2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 26. April 2023 – 23 Ca 1/23 – wird zurückgewiesen und das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Juli 2024 – 23 Ca 214/23 – auf die Berufung der Beklagten unter Zurückweisung der Berufung des Klägers teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.