5 AZR 235/23


1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 8. August 2023 – 1 Sa 41/23 – aufgehoben.

2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Erfurt vom 1. Dezember 2022 – 1 Ca 470/22 abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Klägerin 1.065,41 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30. März 2022 zu zahlen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Datenschutzübersicht

Diese Website verwendet Cookies, um die Online-Nutzung zu verbessern. Cookies die als notwendig kategorisiert sind, werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für das Funktionieren der Grundfunktionen der Website unerlässlich sind.

Weitere Informationen: Datenschutzerklärung

Notwendige Cookies

Notwendige Cookies sind für das einwandfreie Funktionieren der Website absolut notwendig. Diese Kategorie umfasst nur Cookies, die grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website gewährleisten (z. B. für die "Hoher Kontrast"-Einstellung).
Diese Cookies speichern keine persönlichen Informationen.