1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. August 2023 – 12 Sa 268/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 9. August 2023 – 12 Sa 268/23 – wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.