1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 6. Juni 2023 – 11 Sa 772/22 – aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 13. September 2022 – 2 Ca 104/22 – wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.