1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. März 2022 – 7 Sa 47/21 – aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. August 2021 – 16 Ca 286/18 – abgeändert und die Klage abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.