1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2023 – 2 Sa 234/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 7. September 2023 – 2 Sa 234/22 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.