1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2024 – 4 Sa 10/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. September 2024 – 4 Sa 10/24 – wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.