1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. April 2020 – 10 Sa 432/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 29. April 2020 – 10 Sa 432/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.