5 AZR 307/22


I. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 30. Juni 2022 – 6 Sa 24/21 – teilweise aufgehoben und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 18. August 2021 – 16 Ca 285/18 – hinsichtlich Ziffer 1 abgeändert und die Klage abgewiesen, soweit das Arbeitsgericht die Beklagte unter Ziffer 1 zur Zahlung von 3.690,00 Euro netto nebst Zinsen verurteilt hat.

2. Die Berufung der Beklagten wird im Übrigen zurückgewiesen.

3. Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger 21 % und die Beklagte 79 % zu tragen.

4. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben der Kläger 11 % und die Beklagte 89 % zu tragen.

II. Im Übrigen wird die Revision der Beklagten zurückgewiesen.

III. Von den Kosten des Revisionsverfahrens haben der Kläger 11 % und die Beklagte 89 % zu tragen.

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