5 AZR 331/22


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 6. September 2022 – 1 Sa 427/20 – im Kostenpunkt und soweit aufgehoben, als das Landesarbeitsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gera vom 19. November 2020 – 5 Ca 264/17 – hinsichtlich der Ziffern 1. bis 4. zurückgewiesen hat.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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