1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. Mai 2021 – 2 Sa 29/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 12. Mai 2021 – 2 Sa 29/21 – wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.