5 AZR 360/22


1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. Oktober 2022 – 2 Sa 184/21 – aufgehoben.

2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 9. Dezember 2020 – 9 Ca 2979/20 – wird zurückgewiesen.

3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.