1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. September 2019 – 11 Sa 568/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. September 2019 – 11 Sa 568/19 – wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten der Revision hat der Kläger zu tragen.