5 AZR 385/20


1. Auf die Revision des Klägers und unter Zurückweisung der Revision im Übrigen wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2020 – 9 Sa 398/18 – teilweise aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht die Klage für die Zeit vom 4. April 2013 bis einschließlich 13. Dezember 2016 abgewiesen hat.

2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

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